
Paragraf im Fremdenpolizeigesetz, der besagt, dass Angehörigen bis zu sechs Monate Haft auferlegt werden kann, wenn sie gegenüber der Fremdenpolizei falsche Aussagen bezüglich des Aufenthalts eines untergetauchten Familienmitgliedes machen.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42643
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